Anders als die Maschinenrichtlinie gilt die neue Maschinenverordnung unmittelbar und einheitlich in der gesamten EU, ohne Übergangsfrist und ohne Unterschiede in der nationalen Umsetzung. Das schafft Rechtssicherheit, bedeutet aber auch: Zum Stichtag müssen Prozesse, Dokumentation und Zuständigkeiten passen.
Die neue Verordnung bringt Änderungen mit sich, die weit über eine formale Umstellung hinausgehen. Sie betreffen die Risikobeurteilung ebenso wie die Dokumentation, den Umgang mit Bestandsanlagen und die Frage, wer im Unternehmen welche Verantwortung trägt. Unser Leitfaden fasst die wichtigsten Erkenntnisse kompakt zusammen und zeigt Ihnen mit einer Checkliste, wo Sie heute stehen.